Montag, 13. Februar 2012

Morgen entscheidet das BVerfG...

.. über die Amtsangemessenheit der Professorenbesoldung. Die sogenannte "leistungsabhängige" Vergütung hat zu einer Absenkung der Grundvergütung bei Professoren geführt. Höhere Bezüge können nun durch "Leistung" dazu verdient werden, allerdings nicht immer dauerhaft und ruhegehaltsfest. Des Weiteren ist es durch die neue Vergütungsregelung zu einer erheblichen Spreizung der Grundvergütung zwischen den einzelnen Bundesländern gekommen. Berlin führt die Tabelle an... von hinten! Ein W 2 Prof. in Baden-Württemberg verdient in der Grundvergütung ca. 550 Euro mehr als ein Berliner Kollege. Frei nach Wowereit muss der Wettbewerb um die besten Köpfe durch den Berliner Sexappeal ausgeglichen werden. Die Entscheidung wird für die Hochschullandschaft spannend.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen