Samstag, 31. Dezember 2011

Donnerstag, 29. Dezember 2011

Arbeitszeugnisse

Qualifizierte Arbeitszeugnisse erzeugen oft Unsicherheit, fragt man sich doch, was die positiv klingenden Worte wirklich bedeuten. Kenner der Materie wissen, dass sich bei der Zeugnissprache ein Notensystem herausgebildet hat, das durchaus aussagekräftig ist,  jedenfalls dann, wenn derjenige, der das Zeugnis formuliert hat, das Notensystem auch kannte. Dabei ist kein Arbeitgeber verpflichtet das Notensystem anzuwenden. Darüber hinaus blickt der Personaler nicht nur auf die über einen Arbeitnehmer getroffenen Aussagen, sondern auch gerade auf die nicht getroffenen Aussagen. Fehlen am Ende zum Beispiel der Dank für die geleistete Arbeit und die guten Wünsche für die Zukunft, soll dies darauf hindeuten, dass man sich nicht im Guten getrennt hat. Gute Noten davor, werden dadurch entwertet.

Düwell/Dahl gehen in der NZA 2011, 958 der Frage nach, inwieweit die Rechtsprechung zur Zeugnisformulierung noch mit der Lebenswirklichkeit übereinstimmt. Anlass für den Beitrag ist eine Untersuchung der Uni Nürnberg-Erlangen (Sende/Galais/Dahl, Personalwirtschaft 7/2011, 35).

Dienstag, 27. Dezember 2011

Glühwein mit Schuss

Ich hoffe, dass Sie alle die Feiertage gut verbracht haben. Ich habe die ruhige Zeit u.a. dazu genutzt die Berge an Fachzeitschriften auf meinem Schreibtisch nach zu lesen.
Passend zur Jahreszeit NJW Editorial Heft 49/2011 ein netter Artikel von RA Dr. Gilch zu den Complianceproblemen vor Weihnachten ;-).

Herzliche Grüße
Irmgard Küfner-Schmitt

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Stellenangebot für Wirtschaftsjuristen

Eine Berliner Insolvenzrechtskanzlei sucht zum 1. März 2012 eine/n Wirtschaftsjuristen. Die entsprechende Ausschreibung können Sie im VG Im Schaukasten vor meiner Tür (Raum 710) einsehen oder per Mail von mir abfordern.

Die Stelle eignet sich für Bachelor- und Masterabsolventen.

mfG Irmgard Küfner-Schmitt

Dienstag, 20. Dezember 2011

Das BAG und das Befristungsrecht

Dieser Blog soll nicht nur Informationen rund um das Studium an der HTW enthalten, sondern auch inhaltlich auf neue Gesetzgebung und Rechtsprechung eingehen. Alle Wirtschaftsrechtsprofessoren der HTW wollen daran mitarbeiten. Ich fange mal mit dem Arbeitsrecht an... what else ;-)

Das BAG hat am 6.4.2011 - 7 AZR 716/09 (NZA 2011,905) eine diskussionswürdige Entscheidung getroffen. Danach soll der Möglichkeit ein Arbeitsverhältnis nach § 14 II 1 TzBfG ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, ein früheres Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit demselben Arbeitgeber nicht nach § 14 II 2 TzBfG entgegenstehen, wenn das vorangegegangene Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt.

Bislang galt dem Wortlaut der Norm entsprechend die "Einmal-und-nie-Wieder-Regel", wonach jegliches Vorarbeitsverhältnis, auch ein kurzes Aushilfsarbeitsverhältnis vor langer Zeit, einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 II entgegensteht. Das BAG stützt sich nunmehr auf eine verfassungsorientierte Auslegung, die eine zeitliche Beschränkung des Verbots der Vorbeschäftigung stütze. Ein zeitlich unbeschränktes Verbot der Vorbeschäftigung beschränke die Privatautonomie der Arbeitsvertragsparteien und die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers in übermäßigem Maße.

Das Ergebnis der Entscheidung ist sicherlich begrüßenswert, die Vereinbarkeit mit dem Wortlaut der Norm jedoch eher bedenklich. Hier wäre der Gesetzgeber gefragt und nicht die Rechtsprechung. Ich würde mich in der betrieblichen Praxis daher nicht auf die neue Rspr. stützen.

Irmgard Küfner-Schmitt

Alle Jahre wieder....

lädt mein verehrter Kollege Prof. Dr. Peter Eckstein zu seiner legendären Weihnachtsvorlesung. Statistik mal anders.

Am Freitag, dem 23.12. um 11.30 im HG 208 ist es wieder so weit.

Ich bin sicher, es wird ein Vergnügen.
Herzliche Grüße

Irmgard Küfner-Schmitt

Dienstag, 6. Dezember 2011

Nochmal Berufschancen der Wirtschaftsjuristen

Zu meinem Post vom 12. November hat ein Leser einen Kommentar hinterlassen, der mir einen neuen Post wert erscheint. Der Leser regt an, dass wir mit den Universitäten - oder wenigstens einer - Abkommen treffen, dass unsere Bachelorabsolventen zum Ersten Juristischen Staatsexamen zugelassen werden. Ein netter Gedanke, aber leider nicht so einfach umzusetzen und zwar aus verschiedenen Gründen:

1. Das Erste Juritische Staatsexamen ist nur zu einem geringen Anteil eine Universitätsprüfung, der weitaus größere Teil ist eine Staatsprüfung, die sich nach den Justizprüfungsordnungen der jeweiligen Bundesländer richtet. Darin ist genau beschrieben unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung zum Examen erfolgt. Die Entscheidung obliegt also schon rein formal nicht den Universitäten, sondern den Justizprüfungsämtern.

2. Inhaltlich unterscheidet sich das Studium an den Universitäten mit dem Ziel Staatsexamen und das FH Studium Wirtschaftsrecht ebenfalls sehr stark. Wir haben bei dem Studiengang Wirtschaftsrecht auf die für die Unternehmenspraxis wichtigen wirtschaftsrechtlichen Fächer unseren Schwerpunkt gesetzt. Dies hatte zur Folge, dass wir auf bestimmte Teile des klassischen juristischen Studiums verzichtet haben. So interessiert uns das Verwaltungsrecht nur, soweit es sich um Wirtschaftsverwaltungsrecht handelt und Strafrecht nur, wenn es um Wirtschaftsstrafrecht geht. Auch Familien- und Erbrecht konnten wir stark einschränken, die für den richterlichen Dienst notwendigen Verfahrenskenntnisse sind bei uns entbehrlich. Gegenstand des Juristischen Staatsexamen sind aber gerade auch diese Materien, die wir weitgehend reduziert haben.
Umgekehrt hätten die  wesentlich breiter ausgebildeten Juristen der Universitäten Probleme mit unseren vertieften Kenntnissen des Wirtschaftsrechts, die sich in der klassischen juristischen Ausbildung allenfalls teilweise in Schwerpunktbereichen finden.

Ein Bachelorabsolvent Wirtschaftsrecht müsste deshalb aus formalen und inhaltlichen Gründen einen Teil des juristischen Universitätsstudiums absolvieren, um die Voraussetzungen für das Juritische Staatsexamen zu haben. Schnittmengen gibt es allerdings im Zivilrecht. Meiner Kenntnis nach hatten wir bislang 1 oder 2 Absolventen, die nach dem Wirtschaftsrechtstudium noch ein Universitätsstudium mit dem Ziel Staatsexamen absolviert haben und auch teilweise Scheine aus dem Zivilrecht anerkannt bekommen haben.

Umgekehrt haben und hatten wir bereits einige Studenten mit Erstem Juristischen Staatsexamen, die daran noch ein Wirtschaftsrechtsstudium angeschlossen haben. Auch wir erkennen hier nur relativ wenige Kurse aus dem juristischen Universitätsstudium an, auch mit Erstem Juristischen Staatsexamen müssen diese Studenten bei uns ins 1. Semester.

Gleichwohl arbeiten wir natürlich an der Zusammenarbeit mit den Universitäten, da ergeben sich genug Möglichkeiten.

MfG
Irmgard Küfner-Schmitt

Infoveranstaltung zu den Wahlpflichtfächern im Bachelor

Am Dienstag, 13. Dezember um 12 Uhr findet im HG 118 eine Infoveranstaltung zu den Wahlpflichtfächern im SS 2012 statt. Die in jedem Semester stattfindende Veranstaltung richtet sich im Wesentlichen an die Bachelorstudierenden des 4. Semesters.

HG IKS

Vortragsabend

Die wirtschaftsrechtlichen Studiengänge der HTW laden ein zu einem Vortragsabend:

Der Unternehmensjurist als Risikomanager

Vortragender: Dr. Ulrich Hagel
Rechtsanwalt und Mediator
Senior Expert Dispute Resolution
Bombardier Transportation

Zeit: 14. Dezember 18 Uhr
Ort: Camous Treskowallee HG 239/238

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen
Prof. Dr. I. Küfner-Schmitt

Samstag, 3. Dezember 2011

Auslandsstudium

Peppen Sie Ihren Lebenslauf mit einem Auslandssemester auf! Hierzu bietet sich insbesondere das 5. Semester im Bachelorstudiengang an. Sie haben die Wahl zwischen zwölf Partnerhochschulen. Hervorzuheben ist unser jüngster Neuzugang, die Hochschule Utrecht. In dieser lebendigen Studentenstadt können Sie das Minor (Vertiefung) Europarecht im Umfang von 25 bis 30 Leistungspunkten sowie Sprachkurse belegen und sich diese auf Ihr Studium anrechnen lassen.
Anmeldeschluss für ein Auslandsstudium im WS 2012/2013 ist der 12. Dezember.  Nähere Informationen erhalten Sie im Auslandsamt.

Prof. Dr. Michael Jaensch

Dienstag, 22. November 2011

Deutschlandstipendium

Am vergangenen Mittwoch fand an der HTW die feierliche Vergabe der Deutschlandstipendien statt. Zehn Stipendien hatte allein Hans Wall, der Gründer der Wall AG gestiften. Hans Wall ist für sein soziales Engagement und Mäzenatentum bekannt. Zwei der Wall Stipendien gingen an unsere LL.M Studentinnen Antje Kosterka und Stefanie Hausmann. Wir gratulieren!
Antje Kosterka, Hans Wall und Stefanie Hausmann

Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Homepage der HTW unter http://www.htw-berlin.de/Die_HTW/Stipendienprogramm/index.html

Herzliche Grüße
Irmgard Küfner-Schmitt

Montag, 21. November 2011

Sprechstunde von Studenten für Studenten

Zur Erinnerung: Für alle Fragen rund um das wirtschaftsrechtliche Studium steht Ihnen 2 x pro Woche unsere Masterstudentin Maria Winkler zur Verfügung (offenes Tutorium)

Donnerstag 13.45 - 15.15 HG 123
Freitag 13.45 - 15.15 HG 147

Frau Winkler hilft z.B. bei der Literaturrecherche, bei Unsicherheiten in der Zitierweise, Gestaltung eines Literaturverzeichnisses, bei inhaltlichen Fragen, sie übt mit Ihnen Gutachtenstil oder wiederholt individuell oder in der Gruppe Fragen, die nicht verstanden wurden etc.

Nutzen Sie dieses Angebot!

HG Irmgard Küfner-Schmitt

Dienstag, 15. November 2011

Podium zum Berufseinstieg in die "Big 4" der Wirtschaftsprüfung

Am 30. November 2011, 18.00 - 21.00 Uhr, Audi Max

Studierende der HTW haben die Möglichkeit mit VertreterInnen der Big 4 der Wirtschaftsprüfung ins Gespräch zu kommen. Moderiert wird der Abend von Frau Prof. Dr. Regine Buchheim.

Anmeldung bitte unter careerservice@htw-berlin.de

Samstag, 12. November 2011

Aufsatz zu Berufschancen von Wirtschaftsjuristen

Ich darf Sie auf einen Aufsatz zu den Berufschancen von Wirtschaftsjuristen aufmerksam machen

Gildeggen, Rainer/Lorinser, Barbara/Tybusseck, Barabara: Der Bachelor Wirtschaftsrecht als berufsqualifizierender und strategischer erster akademischer Abschluss, NJOZ 2011,1353

Die NJOZ kann über Beck-Online aus dem Intranet der HTW aufgerufen werden

Viel Spaß beim Lesen
Irmgard Küfner-Schmitt

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen auf dem Blog der Wirtschaftsjuristen der HTW Berlin. Hier werden Sie in Zukunft rund um den Bachelor- und den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht der HTW Berlin informiert. Wir freuen uns auf Ihre regelmäßigen Besuche auf dieser Seite.

Irmgard Küfner-Schmitt
Studiengangsprecherin Wirtschaftsrecht