Montag, 9. Dezember 2013

Der Koalitionsvertrag – Vorhaben mit Bezug zum Wirtschaftsrecht


Der Koalitionsvertrag (https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf oder http://www.spd.de/linkableblob/112790/data/20131127_koalitionsvertrag.pdf) enthält verstreute Aussagen über die künftige Fortentwicklung des Wirtschaftsrechts:

 

Vereinzelt sind diese Aussagen recht detailliert, so z.B. zur Einführung einer gesetzlichen Geschlechterquote in Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter oder voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen (S. 102)

 

Frauen in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unternehmen gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen.

 

Wir werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben.

 

Wir werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die ersten Zielgrößen müssen innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erreicht werden und dürfen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden.

 

oder aber hinsichtlich der Managervergütung, über die künftig die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden soll (S. 17)

 

Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird über die Vorstandsvergütung künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden.

 

Überwiegend handelt es sich bei den Aussagen jedoch – insofern wohl typisch für eine Große Koalition – um eher plakative Allgemeinplätze, die aufgrund ihrer generalklauselartigen Formulierung nach Ablauf der Wahlperiode entweder gar nicht oder nur sehr schwer hinsichtlich ihrer erfolgreichen Umsetzung überprüft werden können.

 

Hierzu zählen:

 

Einführung einer Europa-GmbH (S. 25) (ein eigentlich schon „beerdigtes“ Thema, vgl. http://notizen.duslaw.de/%e2%80%9efit-for-growth%e2%80%9c-%e2%80%93-ohne-die-europa-gmbh/)

 

Im Interesse mittelständischer Unternehmen setzen wir uns dafür ein, eine Europäische Privatgesellschaft („Europa-GmbH“) zu schaffen. Wir werden dabei sicherstellen, dass die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung, des Steuer- und des Handelsregisterrechts nicht umgangen werden.

 

Unternehmensnachfolge (S. 25)

 

Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.

 

Finanztransaktionssteuer (S. 64, 65)

 

Wir wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umsetzen und zwar im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU. Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte. Durch die Ausgestaltung der Steuer wollen wir Ausweichreaktionen vermeiden. Dabei gilt es, die Auswirkungen der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu bewerten und negative Folgen zu vermeiden sowie zugleich unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zurückzudrängen.

 

Gründung von Unternehmen (Start-ups), Neues Börsensegment „Markt 2.0“, Crowdfunding (S. 140, 141)

 

Wir wollen das Gründen von Unternehmen leichter machen: Durch eine Vereinfachung der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine schnellere Unternehmensgründung möglich sein. Wir werden Unternehmensgründungen im IT-Bereich erleichtern und ein innovatives Netzwerk für Start-Ups durch die Wirtschaft anstoßen und dessen Internationalisierung unterstützen.

 

Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prüfen.

 

Wir wollen bewährte Instrumente der Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiter entwickeln. Die Gewährung der Instrumente kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) geknüpft werden.

 

Viele weitere Themen der aktuellen politischen aber auch rechtlichen Diskussion werden im Koalitionsvertrag angesprochen (Stichworte Bildung und Forschung, Energiewende, Arbeit und Soziale Sicherheit, Finanzen, Digitale Agenda, Sicherheitspolitik, Europa usw.); eine Einzeldarstellung würde den Rahmen des Blogs sprengen.

 

Zumindest das Inhaltsverzeichnis (S. 2-6) sollte jeder einmal überflogen haben. Was hiervon dann tatsächlich umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten.

 

 

Hagen Hasselbrink

 

Dienstag, 3. Dezember 2013

Summer School mit Moot Court Vietnam 2014



Voraussichtlich in der zweiten Julihälfte 2014 findet in Zusammenarbeit mit der Rechtshochschule Hanoi eine zehntägige Summer School mit Moot Court in Vietnam (Hanoi, Halong-Stadt) statt. Das Thema der Summer School lautet: „Menschenrechte und Grundrechte und ihr Einfluss auf die Zivilrechtsordnung“. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Homepage von Professor Jaensch. Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit einem aktuellen Leistungsnachweis und unter Angabe Ihrer Englischkenntnisse bis zum 6. Januar 2014 per Email an Prof. Jaensch.