Donnerstag, 3. April 2014

Mindestlohn

Dass der Referentenentwurf zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns mittlerweile im Gesetzgebungsverfahren ist, haben Sie sicher in den letzten Tagen den Nachrichten entnommen. Leider kann ich Ihnen noch keinen Link  auf die Seiten des deutschen Bundestages anbieten. Der Entwurf  ist aber auf diversen anderen Seiten im Netz durchaus zu finden. Man muss nur den Gesetzestitel kennen. Das MindestlohnGesetz ist Art 1 eines "Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie". Dies irritiert auf den ersten Blick, da ein gesetzlicher Mindestlohn ja gerade in diesem Bereich die Tarifautonomie außer Kraft setzt.  § 1 Abs. 3 der MindestLohnG hat daher hinsichtlich der Entgelthöhe eher deklaratorischen Charakter, wenn klargestellt wird, dass die Regelungen des ArbEntG, des AÜG und die auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sowie allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dem MindLohnG vorgehen, soweit die in § 1 Abs. 2 genannte Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro nicht unterschritten wird.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint es nur bedingt sinnvoll, den Referentenentwurf umfassend zu besprechen. Es gilt die alte Regel, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt wie es eingereicht wird. Ich bin gespannt und werde berichten.

Gruß IKS

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