Mittwoch, 2. April 2014

Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte

Ich habe hier bereits vor einiger Zeit die Frage gestellt "Kann man Jura malen?".

 Die Sprache ist das Handwerkszeug der Juristen und ich würde sagen, dass ist auch gut so. Juristische Lehrveranstaltungen und Lehrbücher leben vom gesprochenen oder geschriebenen Wort. Ich selbst erinnere mich noch gerne an rhethorisch geschliffene Vorlesungen, die ich in jungen Jahren besuchen durfte und ein sauber formulierter wissenschaftlicher Beitrag regt zu eigenem Denken an und ist letztlich ein Genuß.

Andererseits "genießen" unsere Studenten oft viele Stunden am Tage rein sprachgestützte Veranstaltungen, basierend auf  Gesetzestexten, deren Wortwahl immer komplex ist, aber selten ein Genuß. Dabei erwarten wir, dass die Studenten abstrakte Informationen verarbeiten, verstehen und in Zukunft auf konkrete Fälle anwenden können. Ein anspruchsvolles Ziel! Mit  unseren sprachlastigen Lehrveranstaltungen sprechen wir dabei nur einen Teil des studentischen Gehirns an. Wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um gesprochenes Wort oder gelesenen Text handelt... beschäftigt wird immer nur die eine Hirnhälfte. Der Mensch hat aber auch noch andere - visuelle - Eingangskanäle. Untersuchungen beweisen, dass die Behaltensquote bei einer verbalen Darstellung bei ca. 20 % liegt. Kommt eine visuelle Darstellung dazu erhöht sich die Behaltensquote auf 50%. Noch bessere Ergebnisse erzielt man nur bei eigenem Tun.

Daraus ergibt sich für mich die Konsequenz, dass man die Frage ob man Jura malen kann nur damit beantworten darf, dass man Jura - zumindest ergänzend -  malen muss. Wie das geht ist allerdings die nächste Frage. Wer in den letzten Semestern meine Arbeitsrechtsveranstaltung über sich ergehen lassen musste, weiß, dass ich mit Bildern als Unterstützung des gesprochenen Wortes experimentiere. Ich habe mit Flipchartbildern angefangen und einfachen Zeichnungen. Mittlerweile habe ich ein neues Spielzeug .. ein Grafiktablet ... und kann meine nach wie vor dilettantischen Bildchen zumindest digital herstellen und verarbeiten. Wer meine Vorlesungen besucht, muss dies eben ertragen oder seine Vorteile daraus ziehen.

Offen war für mich nur noch die Frage, wie kann ich "eigenes Tun" anregen. Dabei ist mir die Beobachtung meiner Studenten im letzten Semester zu gute gekommen. Einige haben meine Powerpointdarstellungen als Basis für ihre Mitschriften genutzt, d.h. meine Bilder und Strukturen mit eigenen Worten, Gedanken und Informationen ergänzt. Daraus ist bei mir der Gedanke entstanden ein visuelles Rohskript zur eigenen Bearbeitung anzubieten. Die ersten Teile sind fertig und werden kontinuierlich ergänzt.

Im Labor Online-Datenbanken (VG 729) ist eine Datei hinterlegt, die an den beliebigen HTW Druckern ausgedruckt werden kann. Es handelt sich um Bilder und Strukturen, die jeweils noch genügend Raum für eigene Ergänzungen offen lassen. Kein fertiges Skript, sondern ein visuelles Gerüst. Sprache müssen Sie selbst ergänzen.  Sie dürfen natürlich auch ausmalen, weitermalen... ein Bilderbuch Arbeitsrecht.

Übrigens zum Entspannen und Nachdenken mache ich gerne Kritzelbilder. So ist auch das Deckblatt zum Bilderbuch Arbeitsrecht entstanden. Keine Angst, das Innenleben ist wesentlich übersichtlicher ;-).



Für Anregungen und Ideen bin ich dankbar.
IKS




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