Mittwoch, 7. März 2012

Runderneuertes SGB III

Der Gesetzgeber hat mit dem Eingliederungschancengesetz vom 20.12.2011 das SGB III einmal runderneuert (BGBl. I Nr. 69, S. 2854) und eine vollkommen neue Systematik eingeführt (Art. 2 des Gesetzes). Folgte das SGB III bislang im Wesentlichen der Systematik nach den Leistungsempfängern (Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger), wird nun auf die Instrumente umgestellt.

Die Systematik sieht in Zukunft wie folgt aus:
- Beratung und Vermittlung §§ 29 - 43
- Aktivierung und berufliche Eingliederung §§ 44 - 47
- Berufswahl und Berufsausbildung §§ 48 - 80 b
- berufliche Weiterbildung §§ 81 - 87
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit §§ 88 - 94
- Verbleib in Beschäftigung §§ 95 - 111
- Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben §§ 112 - 135
- Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld §§ 136 - 175

Dieser die Systematik betreffende Teil des Änderungsgesetzes tritt am 1.4.2012 in Kraft. Wir werden also pünktlich zum Start in das neue Semester im SGB III umherirren. Da sich das SGB III bislang aber auch nicht durch nutzerfreundliche Normformulierung und Normorientierung ausgezeichnet hat, werden wir dies auch noch überleben.

Ihnen weiterhin eine schöne vorlesungsfreie Zeit
IKS

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