Donnerstag, 29. Dezember 2011

Arbeitszeugnisse

Qualifizierte Arbeitszeugnisse erzeugen oft Unsicherheit, fragt man sich doch, was die positiv klingenden Worte wirklich bedeuten. Kenner der Materie wissen, dass sich bei der Zeugnissprache ein Notensystem herausgebildet hat, das durchaus aussagekräftig ist,  jedenfalls dann, wenn derjenige, der das Zeugnis formuliert hat, das Notensystem auch kannte. Dabei ist kein Arbeitgeber verpflichtet das Notensystem anzuwenden. Darüber hinaus blickt der Personaler nicht nur auf die über einen Arbeitnehmer getroffenen Aussagen, sondern auch gerade auf die nicht getroffenen Aussagen. Fehlen am Ende zum Beispiel der Dank für die geleistete Arbeit und die guten Wünsche für die Zukunft, soll dies darauf hindeuten, dass man sich nicht im Guten getrennt hat. Gute Noten davor, werden dadurch entwertet.

Düwell/Dahl gehen in der NZA 2011, 958 der Frage nach, inwieweit die Rechtsprechung zur Zeugnisformulierung noch mit der Lebenswirklichkeit übereinstimmt. Anlass für den Beitrag ist eine Untersuchung der Uni Nürnberg-Erlangen (Sende/Galais/Dahl, Personalwirtschaft 7/2011, 35).

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