Sonntag, 4. November 2012

Selbständige Studentenjobs...

.... werden zwar oft vertraglich vereinbart, gibt es in der Realität aber eher selten. Auch der deutsche Bundestag hat jetzt vom Sozialgericht Berlin erklärt bekommen, dass die Arbeitnehmer-/Beschäftigteneigenschaft anhand der tatsächlichen Umstände objektiv zu prüfen ist und nicht vom Parteiwillen abhängt - S 81 KR 2081/10. Der Deutsche Bundestag hat wohl bis November 2009 bis zu 70 studentische Mitarbeiter als "selbständige" Besucherbetreuer beschäftigt.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Berlin_S-81-KR-208110_Besucherbetreuerin-jahrelang-als-Scheinselbstaendige-beim-Bundestag-im-Einsatz.n14516.htm

Freitag, 2. November 2012

Dienstag, 30. Oktober 2012

Absolut lesenswert!

"Das deutsche Arbeitsrecht ist an sich in Ordnung. Es hat eigentlich nur drei Probleme, nämlich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitsrichter. In den folgenden vierzehn Kapiteln sind Beispiele für spezifisch problematische Verhaltensweisen aller drei Gruppen enthalten. Dabei rechne ich die Anwälte zu ihren jeweiligen Parteien. Die arbeitsrechtlich tätigen Professoren sind selbstverständlich überhaupt kein Problem, denn sie sind ja diejenigen, die die Lösung kennen. Leider gilt insoweit dasselbe, was im Fußball gilt: Die einzigen, die wissen wie es wirklich geht, sitzen immer auf der Tribüne."

Mit diesen Worten beginnt Richter am BAG Christoph Schmitz-Scholemann seinen Beitrag in der NZA 2012, 1001: Vom Flashmob zum Pfandbon - Glanz und Elend im deutschen Arbeitsrecht

Der Beitrag ist m.E. empfehlenswert für jeden Juristen, nicht nur für Arbeitsrechtler. Absolut lesenswert! Unterhaltsam geschrieben, aber mit inhaltlicher Tiefe, enthält er viele bedenkenswerte Aussagen.

Ich wünsche viel Vergnügen!

Samstag, 20. Oktober 2012

Der Dialekt und die Willenserklärung

Eine in Stuttgart lebende Dame mit sächsischer Heimat wollte einen Flug nach Porto buchen, was wohl auf Sächsisch ungefähr wie "Bordo" klingt. Sie erhielt deshalb ein Ticket nach Bordeaux. Nach der Ansicht des AG Stuttgart - Bad Cannstadt musste sie dies auch zahlen. Die undeutlich formulierte Erklärung gehe zu Lasten des Erklärenden, wenn der Empfänger diese falsch versteht (Urteil vom 16.3.2012 - 12 C 3263/11).
In Stuttgart kann man also Alles, außer Hochdeutsch und Sächsisch ;-)