.... werden zwar oft vertraglich vereinbart, gibt es in der Realität aber eher selten. Auch der deutsche Bundestag hat jetzt vom Sozialgericht Berlin erklärt bekommen, dass die Arbeitnehmer-/Beschäftigteneigenschaft anhand der tatsächlichen Umstände objektiv zu prüfen ist und nicht vom Parteiwillen abhängt - S 81 KR 2081/10. Der Deutsche Bundestag hat wohl bis November 2009 bis zu 70 studentische Mitarbeiter als "selbständige" Besucherbetreuer beschäftigt.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Berlin_S-81-KR-208110_Besucherbetreuerin-jahrelang-als-Scheinselbstaendige-beim-Bundestag-im-Einsatz.n14516.htm
Der Schuster trägt meist die schlechtesten Schuhe.Peinlich.
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