Der EuGH hat am 5. Juli 2012 entschieden, dass die Verlinkung einer Widerrufsbelehrung in einer Email nicht Art. 5 der RL 97/7/EG entspricht.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=124744&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5310267
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