Dienstag, 29. Mai 2012

Mobile Kinderbetreuung - Kennenlerntreffen

Die HTW bietet in Kooperation mit der Betreuungsagentur "Die Kinderwelt"
seit Anfang Mai eine mobile Kinderbetreuung in Notsituationen für
Studierende und Beschäftigte der HTW an.

Alle Studierenden und Beschäftigten der HTW mit Kind sowie
alle weiteren interessierten Hochschulangehörigen sind herzlich eingeladen, mit
ihren Kindern an dem Kennerlerntreffen teilzunehmen!

Das Kennlerntreffen mit der Betreuungsagentur findet am 07. Juni ab 16
Uhr im Familienzimmer des Campus Wilhelminenhof (Gebäude C, Raum 622)
statt. Das Treffen ermöglicht Ihnen, das pädagogisch geschulte Personal
der "Kinderwelt" persönlich kennenzulernen, sich über die mobile
Kinderbetreuung in Notsituationen an der HTW zu informieren und sich mit
Kommiliton_innen und Kolleg_innen auszutauschen.

Sonntag, 27. Mai 2012

Whistleblowing - Frau Heinisch hat sich verglichen

Die Berliner Altenpflegerin hatte zu letzt den EGMR beschäftigt (NZA 2011, 1269). 

Frau Heinisch war als Altenpflegerin bei Vivantes beschäftigt. 2004 wies sie ihre Arbeitgenerin auf Missstände im Pflegebereich hin. Als sich nichts änderte, zeigte sie ihre Arbeitgeberin bei der Staatsanwaltschaft wegen besonders schweren Betruges an. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren später ein, Frau Heinisch erhielt die fristlose Kündigung

Das LAG Berlin Brandenburg hatte die Kündigungsschutzklage abgewiesen (ArbuR 2007, 51), die Revision wurde nicht zugelassen. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hatte das BAG zurückgewiesen (BAG vom 6.6.2007 - 4 AZN 487/06). Die eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zu Entscheidung angenommen (Beschluss vom 6.12.2007, 1 BvR 1905/07).

Mit Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 hat der EGMR die Meinungsfreiheit der betroffenen Arbeitnehmerin höher gewichtet als die Interessen des Arbeitgebers und die Bundesrepublik zum Schadensersatz verpflichtet. Damit wurde die Restitutionsklage möglich.

Am 24.5. endete das langjährige Verfahren nun durch einen Vergleich. Die ist sicherlich für die betroffenen Parteien die beste Lösung, der Juristenwelt entgeht nun aber die Revision zum BAG, die sicherlich interessant geworden wäre.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/erfolg-fuer-brigitte-heinisch-altenpflegerin-erhaelt-90-000euro-/6672302.html

oder ausführlicher

http://www.whistleblower-net.de/blog/2012/05/26/restitutionsklage-heinisch-vs-vivantes-endet-mit-vergleich/

Unabhängig von Frau Heinisch, hat das BAG bereits 2003 Grundsätze zum Umgang mit Whistleblowing aufgestellt (NZA 2004, 427). Ich empfehle die Lektüre und die Bildung einer eigenen Meinung. Zu erwarten ist wahrscheinlich ein neuer Gesetzesvorschlag zum Whistleblowing. In Folge des Gammelfleischskandals gab es bereits einmal einen Entwurf, wonach ein Whistleblowingparagraf als § 612 a in das BGB eingefügt werden sollte.

IKS

Stammtisch der Wirtschaftsjuristen

Auf Vorschlag der Studenten: Für Studenten, Ehemalige, Professoren, Dozenten, Sympatisanten....

Dienstag, 15. Mai 2012

Vortragsabend PONT am 6.6.

Vor einigen Jahren haben meine Kollege Gernold Frank und ich das Netzwerk PONT gegründet. Ziel von PONT ist eine lebendige Community aus ehemaligen Studierenden mit dem Schwerpunkt Personal&Organisation der FHTW, FB 3, mit Studierenden, ProfessorInnen, DozentInnen und UnternehmensvertrerInnen herzustellen. PONT als Brücke:
  • zwischen Studium und Praxis vor dem Hintergrund von Fragen rund um Personal&Organisation
  • von Unternehmen der Region beim Suchen nach PraktikantInnen, AbsolventInnen, MitarbeiterInnen oder einfach Projektbearbeitung
  • aus dem Studium beim Suchen nach Praktika und Abschlussarbeitsthemen in der Region
  • bei der immer wichtiger werdenden Frage nach Informationsbeschaffung zu brandaktuellen Themen unter dem Leitgedanken: von Ehemaligen für Ehemalige
  • zwischen Personen......
Ein- bis zweimal pro Jahr findet ein Vortragsabend statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!



Herzliche Grüße IKS                             

Montag, 14. Mai 2012

Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber

Der EuGH hat am 19. April in der Rechtssache Galina Meister C - 415/10 entschieden. Frau Meister ist eine 1961 in Russland geborene Softwareentwicklerin mit in Deutschland anerkanntem russischen Diplom. Sie hat sich zweimal auf eine gleichlautende Stellenanzeige der Beklagten beworben und zweimal lediglich eine Absage, aber keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten, obwohl ihre Qualifikation dem Anforderungsprofil entspricht (so jedenfalls der von der Beklagten unwidersprochene Vortrag der Klägerin). Frau Meister ist deshalb der Ansicht, dass sie wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft und ihres Alters eine Benachteiligung erfahren habe.
Sie hat deshalb Klage auf Entshädigung gem. § 15 AGG erhoben und begehrt Auskunft, ob die Beklagte einen anderen Bewerber eingestellt hat und wenn ja auf Grund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist.
Die 1. und 2. Instanz haben die Entschädigungsklage abgewiesen, da Frau Meister nicht ausreichend Indizien beweisen könne, die eine Benachteiligung vermuten lassen (§ 22 AGG). Das BAG ist dem gefolgt, hat aber hinsichtlich des Auskunftsanspruchs dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der EuGH hat entschieden, dass das Unionsrecht für einen Arbeitnehmer, der schlüssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, und dessen Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, keinen Anspruch auf Auskunft darüber vorsieht, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Verweigerung jedes Zugangs zur Information durch einen Beklagten ein Gesichtspunkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, heranzuziehen ist. Es sei Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu prüfen, ob dies im Ausgangsverfahren der Fall ist.

Im vorliegenden Fall wird das BAG die Klage von Frau Meister wohl abweisen, da Frau Meister laut Vorinstanz eine gerichtsbekannte AGG-Hopperin sein soll, so dass es wohl an der Ernsthaftigkeit der Bewebung fehlen wird. Ansonsten wird man allen Arbeitgebern eine neue Vorsicht im Umgang mit dem AGG auferlegen müssen. Jedenfalls dann, wenn man eine Wiederholungsausschreibung schaltet, sollte man Bewerber, die der Qualifikation entsprechen, wenigstens zu einem Telefoninterview einladen, um sicher keine Indizien gem. § 22 AGG in die Welt zu setzen. Vor irgendwelchen Auskünften über den Ausgang des Besetzungsverfahrens oder die Kriterien hierfür ist aber nach wie vor ab zu raten.

IKS

Donnerstag, 10. Mai 2012

Mobile Kinderbetreuung in Notsituationen

Sie müssen eine Vortrag halten und das Kind ist krank und kann nicht in die KiTa, die Oma fällt aus und Sie wollten zur Klausur... alle Eltern kennen solche Situationen. Die HTW hat jetzt ein Angebot, das hilft

www.htw-berlin.de/Service/familienbuero/kinderbetreuung/HTW-Kinder.html

Dienstag, 8. Mai 2012

Absolventenfeier

Am letzten Freitag fand die Absolventenfeier statt. Allen Absolventen unseren herzlichen Glückwunsch und die besten Wünsche für die Zukunft.


Als Jahrgangsbeste wurden ausgezeichnet für den Bachelor Wirtschaftsrecht Christian Leiste und für den Master Wirtschaftsrecht Benjamin Rother. Benjamin Rother hat auch den Preis der Gesellschaft der Förderer der HTW gewonnen. beiden noch einen besonderen Glückwunsch!


Mehr Fotos von der feier sind auf unserer Facebookseite zu sehen.

Freitag, 4. Mai 2012

Treffen der Semestersprecher

Ich habe für den 23. Mai zu einem Treffen der Semestersprecher des Bachelorstudiengangs eingeladen. Wenn Sie dabei konkrete Fragen geklärt haben möchten, wenden Sie sich bitte vorher an Ihre jeweiligen Semestersprecher.

mfG IKS