Dienstag, 10. Juli 2012
Praktikum - rechtliche Einordnung
Der Studiengang Wirtschaftsrecht sieht ein verpflichtendes volles Praxissemester vor. Außerdem ist vor Beginn des Studiums ein Vorpraktikum zu absolvieren, auf das der Studiengang allerdings gegenwärtig probehalber verzichtet. Ich werde immer wieder gefragt, ob der Praktikumsbetrieb den Praktikanten denn nun etwas bezahlen müsse. Nach einer nicht gerade neuen Rspr. des BAG , unterliegt ein verpflichtendes Hochschulpraktikum nicht dem BBiG, sondern ist ein "anderes Vertragsverhältnis", ein Vergütungsanspruch besteht damit grundsätzlich nicht. Schade setzt sich in der NZA 2012, 654 mit der aktuellen Rechtslage zum Praktikum auseinander, ein kurzer und prägnanter Beitrag - Leseempfehlung!
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