Das BAG hat im Fall Kücük entschieden und einen Rechtsmissbrauch festgestellt. Bislang liegt allerdings nur die Pressemitteilung vor. Warten wir mit Spannung auf die Begründung
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16060&pos=0&anz=54&titel=„Kettenbefristung“_und_Rechtsmissbrauch
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