Dienstag, 15. Januar 2013

Arbeitnehmerdatenschutz

Diese Bundesregierung zeichnet sich ja nicht gerade durch erhöhte Aktivität in Sachen arbeits- und sozialrechtlicher Gesetzgebung aus (nett dazu Thüsing, NJW Editorial Heft 48/2012 "Bundesarbeitsministerium im Bummelstreik"), nun scheint sich jedoch überraschender Weise etwas zum Arbeitnehmerdatenschutz zu tun. Am Wochenende meldete der tagesspiegel, dass sich die Koalition nun geeinigt habe, den seit 2010 existierenden Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz nun doch noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Entwurf war nach der 1. Lesung irgendwo im Nichts versandet.

Das bisherige Gesetzgebungsverfahren mit den entsprechenden Links zum Entwurf etc. findet man hier
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search_list.do?selId=29178&method=select&offset=0&anzahl=100&sort=3&direction=desc

Ich hatte eigentlich angenommen, dass sich in dieser Legislaturperiode nichts mehr tut, was man gut damit begründen könnte, dass die EU an einem Verordnungsentwurf arbeitet. Dass jetzt Alle unzufrieden sind, versteht sich bei einer neuen gesetzlichen Reglung im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts von selbst
 http://www.tagesspiegel.de/politik/videoueberwachung-in-firmen-koalition-will-arbeitnehmer-datenschutz-aendern/7628854.html
Ob eine detaillierte Regelung im Vergleich zum bestehenden § 32 BDSG besser ist, darüber lässt sich sicher trefflich streiten, ich warte erst mal das Gesetz ab, bevor ich mich in die Diskussion stürzen.
IKS

2 Kommentare:

  1. und jetzt doch nicht..

    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beschluss-verschoben-koalition-ueberdenkt-umstrittene-arbeitnehmerdatenschutz-reform/7647332.html

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  2. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/datenschutz-fuer-arbeitnehmer-koalition-stoppt-reform-12043652.html

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