Freitag, 21. Dezember 2012

Die Granulat-Urteil des BGH: Gespaltene Auslegung von § 439 Abs. 1 BGB



Der BGH hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 2012 – VIII ZR 226/11 seine richtlinienkonforme Auslegung des kaufrechtlichen Nachlieferungsanspruchs, der im Anschluss an die Entscheidung des EuGH auch die Übernahme der Ein- und Ausbaukosten umfasst, auf Verbrauchsgüterkaufverträge beschränkt. Zur Begründung beruft sich der Gerichtshof auf den potentiellen Willen des deutschen Gesetzgebers, der eine Ausdehnung der Nachlieferungsverpflichtung auf das gesamte Kaufrecht nicht gewollt haben würde (Rn. 22 ff.).

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