Sonntag, 4. November 2012

Selbständige Studentenjobs...

.... werden zwar oft vertraglich vereinbart, gibt es in der Realität aber eher selten. Auch der deutsche Bundestag hat jetzt vom Sozialgericht Berlin erklärt bekommen, dass die Arbeitnehmer-/Beschäftigteneigenschaft anhand der tatsächlichen Umstände objektiv zu prüfen ist und nicht vom Parteiwillen abhängt - S 81 KR 2081/10. Der Deutsche Bundestag hat wohl bis November 2009 bis zu 70 studentische Mitarbeiter als "selbständige" Besucherbetreuer beschäftigt.
http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Berlin_S-81-KR-208110_Besucherbetreuerin-jahrelang-als-Scheinselbstaendige-beim-Bundestag-im-Einsatz.n14516.htm

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