Samstag, 20. Oktober 2012

Der Dialekt und die Willenserklärung

Eine in Stuttgart lebende Dame mit sächsischer Heimat wollte einen Flug nach Porto buchen, was wohl auf Sächsisch ungefähr wie "Bordo" klingt. Sie erhielt deshalb ein Ticket nach Bordeaux. Nach der Ansicht des AG Stuttgart - Bad Cannstadt musste sie dies auch zahlen. Die undeutlich formulierte Erklärung gehe zu Lasten des Erklärenden, wenn der Empfänger diese falsch versteht (Urteil vom 16.3.2012 - 12 C 3263/11).
In Stuttgart kann man also Alles, außer Hochdeutsch und Sächsisch ;-)

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