Samstag, 23. Juni 2012

8. Familienbericht

Am 14. März hat das Bundeskabinett den 8. Familienbericht "Zeit für Familie" beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Der Familienbericht kann unter
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/8.-Familienbericht,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
abgerufen werden.

Neben einer Bestandsaufnahme und Analyse enthält der Familienbericht Vorschläge zur Verbesserung von Familie und Beruf im arbeitsrechtlichen Bereich, u.a.:
- Streichung des Kriteriums Alter bei der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG), um jüngere ArbN in der Familienphase nicht zu benachteiligen.
- Beschränkung des Teilzeitanspruchs (§ 8 TzBfG) auf Arbeitnehmer, die sich familiären Pflichten widmen wollen.
- Umkehr bei der Darlegungs- und Beweislast für die Arbeitszeitverlängerung gem. § 9 TzBfG, wenn der ArbN früher einen Vollzeitabeitsplatz inne hatte.
- Flexibilisierung der Elternzeit.
- Ausbau der Großelternzeit.

Die Bundesregierung beabsichtigt wohl kurzfristig eine Flexibilisierung im Bereich Elternzeit umzusetzen.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=185012.html


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