Freitag, 26. April 2013

Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber

Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich hier über eine EuGH-Entscheidung zum Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber berichtet.
http://wir-htw.blogspot.de/2012/05/auskunftsanspruch-abgelehnter-bewerber.html
Die EuGH-Entscheidung war auf Grund einer Vorlage des BAG zustande gekommen. Gestern hat nun das BAG im Fall von Frau Meister entschieden
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16655&pos=1&anz=29&titel=Auskunftsanspruch_einer_abgelehnten_Stellenbewerberin
und erwartungsgemaäß einen Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG abgelehnt. Die Verweigerung jeglicher Auskunft zum Einstellungsverfahren begründe keine Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung gem. § 7 AGG. Weitere Indizien, die eine Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung begründen könnten, habe die Klägerin nicht dargelegt. Somit kommt es auch nicht zu einer Beweislastumkehr gem. § 22 AGG.

Fazit: Es bleibt bei der dringenden Empfehlung Bewerbern  keinerlei Auskünfte über den Grund der Ablehnung bzw. das Verfahren zu erteilen. Dies gilt nicht nur für das Ablehnungsschreiben, sondern für die gesamte Kommunikation mit Bewerbern.

Donnerstag, 28. März 2013

Das Ende der Leiharbeit?

Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich hier über eine Entscheidung des BAG zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten berichtet
http://wir-htw.blogspot.de/2012/03/betriebsverfassungsrechtliche.html

Heute ist klar, dass das BAG wohl bereits damals eine Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (NZA 2004,1340)  zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen der Betriebsratsstärke gem. § 9 BetrVG vorbereitet hat. Bislang wurden Leiharbeitnehmer bei den Schwellen des § 9 BetrVG nicht mitgezählt, da sie nicht Arbeitnehmer des Betriebes sind.

Am 13.3. entschied nun der 7. Senat, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellen des § 9 BetrVG mit zu zählen sind, d.h. die Zahl der Leiharbeitnehmer im Betrieb beeinflusst die Größe des Betriebsrats.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16535&pos=6&anz=24&titel=Leiharbeitnehmer_zählen_im_Entleiherbetrieb

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, es dürfte jedoch spannend werden, wie das BAG diese 180 Grad Wende erklärt. Die im Frühjahr 2014 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen werden dadurch auch nicht ruhiger ablaufen. Ob sich Leiharbeit betriebswirtschaftlich überhaupt noch rechnet, sollte sich jedes Unternehmen auch neu überlegen.

PS: In diesem Zusammenhang bitte auch diesen Blog beachten
http://www.wir-htw.blogspot.de/2013/01/leiharbeit-und-schwellenwert-die-zweite.html

Samstag, 16. März 2013

Erfolgreiches Plagiat

Plagiate prominenter Personen aus der Politik sind in den letzten Jahren in aller
Munde (Stichworte: Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Veronica Sass, Silvana
Koch-Mehrin [vgl. hierzu auch
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/doktor-streit-karlsruhe-koch-mehrin-unterliegt-vor-verwaltungsgericht-a-887194.html],
Annette Schavan) (vgl. das wenig schmeichelhafte Plagiatoren-Ranking auf
http://www.zeit.de/studium/2012-10/Plagiatoren-Ranking-Schavan). Vgl. hierzu auch
die Plagiatsseite mit umfassenden Hinweisen von Frau Prof. Dr. Debora Weber-Wulff
vom Fachbereich 4 der HTW unter http://plagiat.htw-berlin.de/.

Wie schwierig ein erfolgreiches Plagiat wirklich ist, lässt sich bereits dem
(vorausschauenden) Aufsatz von Prof. Dr. Roland Schimmel aus dem Jahre 2009 "In zehn
Schritten zum erfolgreichen Plagiat"
(http://www.textundtext.de/wp-content/uploads/Zum_erfolgreichen_Plagiat....pdf)
entnehmen. Der Autor, der Wirtschaftsprivatrecht an der Fachhochschule Frankfurt am
Main am Fachbereich 3 (Wirtschaft und Recht), lehrt, zeigt eindrucksvoll, dass ein
erfolgreiches Plagiat derart schwierig ist, dass eine eigenständige
wissenschaftliche Erarbeitung der Thematik kaum mehr Aufwand erfordert.

Von Prüfern, die überwiegend die Arbeiten vermittels elektronischer Plagiatssoftware
überprüfen, dürfen die Studenten jedenfalls keine Gnade erwarten, sollten sie bei
der Erstellung von Bachelor-, Master- oder sonstigen Arbeiten die erlernten
wissenschaftlichen Grundstandards vernachlässigen ...


Dr. Hagen Hasselbrink
Rechtsanwalt

Zukunft Wirtschaft

Die HTW Business School läd ein zu einem Symposium am 30. Mai

http://www.htw-berlin.de/forschung/zukunft-wirtschaft/

Donnerstag, 14. Februar 2013

Unter dem Slogan "Big Sail Adventures. Drei Tage, die deinen Horizont erweitern?" stechen im
Mai 2013 zwei Schiffe von Rotterdam nach London und entlang der
Französischen Nordküste in See. An Bord: rund 30 Studenten mit den
Studienschwerpunkten Tax & Legal (Törn Nordsee: von Rotterdam nach London)
oder Banken & Versicherungen (Törn Atlantik: von Calais nach Le Havre),
die von Fachkräften aus den jeweiligen Unternehmensbereichen PWC begleitet
werden. Im Mittelpunkt der drei Tage steht das gemeinsame Segelerlebnis,
aber auch das Arbeiten an fachlichen Themen in unterschiedlichen
Workshops.


Ich hoffe, dass man den Flyer hier einigermaßen lesen kann.

Sonntag, 3. Februar 2013

Porto statt Bordeaux




Eine Kundin sprach dialektbedingt das gewünschte Reiseziel (Porto) undeutlich aus, woraufhin die Mitarbeiterin des Reisebüros den Ort falsch verstand (Bordeaux). Zur Sicherheit wiederholte sie den Namen der Stadt zweimal, ohne dass die Kundin widersprach. Als ihr klar wurde, dass sie einen Flug in eine französische Stadt gebucht hatte, verweigerte sie die Zahlung. Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt verurteilte die Kundin zur Zahlung, da ein Vertrag mit dem Reiseziel Bordeaux zustandegekommen sei.[1] Nach der Vernehmenstheorie trägt der Erklärende das Risiko, dass der Empfänger sein Wort auch zutreffend erfasst. Daher geht eine unsaubere Aussprache zu Lasten des Erklärenden.[2] Das gilt erst recht (a fortiori), wenn der Empfänger das Verstandene mehrfach wiederholt, ohne dass ihm widersprochen wurde (argumentum a minore ad maius, d.h. Schluss vom Kleineren auf das Größere).[3]

MJ


[1]           Das berichtete Spiegelonline am 14.09.2012.
[2]           BeckOK-Wendtland, BGB, Stand: 01.11.2012, Edition: 25, § 130 Rn. 28.
[3]           AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 16. März 2012, 12 C 3263/11.