Der Koalitionsvertrag (https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
oder http://www.spd.de/linkableblob/112790/data/20131127_koalitionsvertrag.pdf)
enthält verstreute Aussagen über die künftige Fortentwicklung des
Wirtschaftsrechts:
Vereinzelt sind diese Aussagen recht
detailliert, so z.B. zur Einführung einer gesetzlichen Geschlechterquote in
Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter oder voll mitbestimmungspflichtiger
Unternehmen (S. 102)
„Frauen
in Führungspositionen: Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in
Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des
Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in
Unternehmen gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll
mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016
neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent
aufweisen.
Wir
werden eine Regelung erarbeiten, dass bei Nichterreichen dieser Quote die für
das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Stühle frei bleiben.
Wir
werden börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich
verpflichten, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des
Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen
festzulegen und zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Die
ersten Zielgrößen müssen innerhalb der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
erreicht werden und dürfen nicht nachträglich nach unten berichtigt werden.“
oder aber hinsichtlich der Managervergütung,
über die künftig die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Vorschlag
des Aufsichtsrats entscheiden soll (S. 17)
„Um
Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird über
die Vorstandsvergütung künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des
Aufsichtsrats entscheiden.“
Überwiegend handelt es sich bei den Aussagen
jedoch – insofern wohl typisch für eine Große Koalition – um eher plakative
Allgemeinplätze, die aufgrund ihrer generalklauselartigen Formulierung nach
Ablauf der Wahlperiode entweder gar nicht oder nur sehr schwer hinsichtlich
ihrer erfolgreichen Umsetzung überprüft werden können.
Hierzu zählen:
Einführung einer Europa-GmbH (S. 25) (ein
eigentlich schon „beerdigtes“ Thema, vgl. http://notizen.duslaw.de/%e2%80%9efit-for-growth%e2%80%9c-%e2%80%93-ohne-die-europa-gmbh/)
„Im
Interesse mittelständischer Unternehmen setzen wir uns dafür ein, eine
Europäische Privatgesellschaft („Europa-GmbH“) zu schaffen. Wir werden dabei
sicherstellen, dass die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung, des
Steuer- und des Handelsregisterrechts nicht umgangen werden.“
Unternehmensnachfolge (S. 25)
„Unternehmensnachfolge
soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden.
Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich
ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen
Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.“
Finanztransaktionssteuer (S. 64, 65)
„Wir
wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und
niedrigem Steuersatz zügig umsetzen und zwar im Rahmen einer verstärkten
Zusammenarbeit in der EU. Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle
Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile,
Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte. Durch die Ausgestaltung der
Steuer wollen wir Ausweichreaktionen vermeiden. Dabei gilt es, die Auswirkungen
der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die
Realwirtschaft zu bewerten und negative Folgen zu vermeiden sowie zugleich
unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zurückzudrängen.“
Gründung von Unternehmen (Start-ups), Neues
Börsensegment „Markt 2.0“, Crowdfunding (S. 140, 141)
„Wir
wollen das Gründen von Unternehmen leichter machen: Durch eine Vereinfachung
der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine schnellere Unternehmensgründung
möglich sein. Wir werden Unternehmensgründungen im IT-Bereich erleichtern und
ein innovatives Netzwerk für Start-Ups durch die Wirtschaft anstoßen und dessen
Internationalisierung unterstützen.
Um
Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu
beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“
prüfen.
Wir
wollen bewährte Instrumente der Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der
KfW weiter entwickeln. Die Gewährung der Instrumente kann dabei an die Nutzung
von Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) geknüpft werden.“
Viele weitere Themen der aktuellen
politischen aber auch rechtlichen Diskussion werden im Koalitionsvertrag
angesprochen (Stichworte Bildung und Forschung, Energiewende, Arbeit und
Soziale Sicherheit, Finanzen, Digitale Agenda, Sicherheitspolitik, Europa
usw.); eine Einzeldarstellung würde den Rahmen des Blogs sprengen.
Zumindest das Inhaltsverzeichnis (S. 2-6)
sollte jeder einmal überflogen haben. Was hiervon dann tatsächlich umgesetzt
werden wird, bleibt abzuwarten.
Hagen Hasselbrink
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