"Das deutsche Arbeitsrecht ist an sich in Ordnung. Es hat eigentlich nur drei Probleme, nämlich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitsrichter. In den folgenden vierzehn Kapiteln sind Beispiele für spezifisch problematische Verhaltensweisen aller drei Gruppen enthalten. Dabei rechne ich die Anwälte zu ihren jeweiligen Parteien. Die arbeitsrechtlich tätigen Professoren sind selbstverständlich überhaupt kein Problem, denn sie sind ja diejenigen, die die Lösung kennen. Leider gilt insoweit dasselbe, was im Fußball gilt: Die einzigen, die wissen wie es wirklich geht, sitzen immer auf der Tribüne."
Mit diesen Worten beginnt Richter am BAG Christoph Schmitz-Scholemann seinen Beitrag in der NZA 2012, 1001: Vom Flashmob zum Pfandbon - Glanz und Elend im deutschen Arbeitsrecht
Der Beitrag ist m.E. empfehlenswert für jeden Juristen, nicht nur für Arbeitsrechtler. Absolut lesenswert! Unterhaltsam geschrieben, aber mit inhaltlicher Tiefe, enthält er viele bedenkenswerte Aussagen.
Ich wünsche viel Vergnügen!
Dienstag, 30. Oktober 2012
Donnerstag, 25. Oktober 2012
Verlinkung einer Widerrufsbelehrung
Der EuGH hat am 5. Juli 2012 entschieden, dass die Verlinkung einer Widerrufsbelehrung in einer Email nicht Art. 5 der RL 97/7/EG entspricht.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=124744&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5310267
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=124744&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5310267
Verbraucherschutz im GWB
Neue Veröffentlichung von Jürgen Keßler in der VuR 2012, 391:
"Verbraucherschutz im GWB de lege lata und de lege ferenda - Anmerkungen zur 8. GWB-Novelle"
"Verbraucherschutz im GWB de lege lata und de lege ferenda - Anmerkungen zur 8. GWB-Novelle"
Stellenangebot für Wirtschaftsjuristen
Für den Standort in Köln sucht Trusted Shops Wirtschaftsjuristen. Näheres unter
Samstag, 20. Oktober 2012
Der Dialekt und die Willenserklärung
Eine in Stuttgart lebende Dame mit sächsischer Heimat wollte einen Flug nach Porto buchen, was wohl auf Sächsisch ungefähr wie "Bordo" klingt. Sie erhielt deshalb ein Ticket nach Bordeaux. Nach der Ansicht des AG Stuttgart - Bad Cannstadt musste sie dies auch zahlen. Die undeutlich formulierte Erklärung gehe zu Lasten des Erklärenden, wenn der Empfänger diese falsch versteht (Urteil vom 16.3.2012 - 12 C 3263/11).
In Stuttgart kann man also Alles, außer Hochdeutsch und Sächsisch ;-)
In Stuttgart kann man also Alles, außer Hochdeutsch und Sächsisch ;-)
Abonnieren
Posts (Atom)