Im SS 2014 findet am FB 3 eine interessante Ringvorlesung statt: "Ethik in der Managerausbildung".
Näheres und Termine entnehmen Sie bitte der FB Hompage unter Aktuelles
http://www.f3.htw-berlin.de/aktuelles/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2339
Montag, 31. März 2014
Dienstag, 25. März 2014
Frauenquote
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Familie haben Leitlinien für ein Gesetzesvorhaben zur Frauenquote vorgestellt. Näheres findet sich unter
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/20140325_Leitlinien_Frauenquote.html?nn=3433226
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/20140325_Leitlinien_Frauenquote.html?nn=3433226
Donnerstag, 13. Februar 2014
Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage von Abmahnungen
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2013-9&nr=17145&pos=20&anz=53
Am 17.9.2014 hat das BAG entschieden, dass der Betriebsrats keinen Anspruch auf Vorlage erteilter oder beabsichtigter Abmahnungen hat. Der BR hatte seinen Anspruch damit begründen wollen, dass er zum einen im Vorfeld einer Kündigung arbeitsplatzerhaltend eingreifen wolle und er zum anderen die Abmahnungen kennen müsse, um seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG auszuüben. Einige der erteilten Abmahnungen bezogen sich wohl auf die Weigerung Überstunden zu leisten bzw. auf Verhaltensanordnungen, ohne dass der Betriebsrat zuvor zu diesen Sachverhalten beteiligt wurde.
Das BAG hat ein solches Vorlageverlangen, das sich eigentlich nur auf den Informationsanspruch aus § 80 Abs. 2 BetrVG stützen könnte, abgelehnt. Es sei nicht ersichtlich für welche Aufgaben der Betriebsrat die Abmahnungsschreiben brauche. Der allgemeine Hinweis auf § 87 BetrVG reiche nicht aus, da Abmahnungen ja auch auf Grund von Sachverhalten erteilt werden, die keinen Bezug zu § 87 BetrVG haben. Einen Beteiligungstatbestand bei der Erteilung von Abmahnungen kenne das BetrVG nicht.
Am 17.9.2014 hat das BAG entschieden, dass der Betriebsrats keinen Anspruch auf Vorlage erteilter oder beabsichtigter Abmahnungen hat. Der BR hatte seinen Anspruch damit begründen wollen, dass er zum einen im Vorfeld einer Kündigung arbeitsplatzerhaltend eingreifen wolle und er zum anderen die Abmahnungen kennen müsse, um seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG auszuüben. Einige der erteilten Abmahnungen bezogen sich wohl auf die Weigerung Überstunden zu leisten bzw. auf Verhaltensanordnungen, ohne dass der Betriebsrat zuvor zu diesen Sachverhalten beteiligt wurde.
Das BAG hat ein solches Vorlageverlangen, das sich eigentlich nur auf den Informationsanspruch aus § 80 Abs. 2 BetrVG stützen könnte, abgelehnt. Es sei nicht ersichtlich für welche Aufgaben der Betriebsrat die Abmahnungsschreiben brauche. Der allgemeine Hinweis auf § 87 BetrVG reiche nicht aus, da Abmahnungen ja auch auf Grund von Sachverhalten erteilt werden, die keinen Bezug zu § 87 BetrVG haben. Einen Beteiligungstatbestand bei der Erteilung von Abmahnungen kenne das BetrVG nicht.
Montag, 13. Januar 2014
Prüfungszeit
Die
Prüfungszeit steht bevor. Wenn Sie noch Unterstützung bei der Vorbereitung
brauchen, können Sie unser freies Tutorium nutzen. Herr Patrick Rieger steht
Ihnen jeweils Montag von 8.00 - 9.30 Uhr und Dienstag von 17.15 – 18.45 Uhr im
VG Raum 729 zur Verfügung. Das freie Tutorium kann von Studierenden aller
Semester besucht werden.
Vortragshinweis an der FU
An der FU Berlin findet am 30.1. um 16 Uhr ein Vortrag zum
Thema „Frauen und Karriere – alles kein Problem?!“ statt. Referendin ist Frau Univ.-Prof.
Dr. Dauner-Lieb von der Universität Köln. Informationen entnehmen Sie bitte der
Internetseite der FU
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/lehrende/schubertc/informationen/Vortrag-zu-dem-Thema-Frauen-und-Karriere---alles-kein-Problem_.html
HTW Studierende sind herzlich willkommen.
Deutscher Juristen Tag
ELSA Deutschland ist Kooperationspartner des DJT.
Studierende haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme/ einen Beitrag zu einem der Themen des DJT i. R. einer Projektgruppe zu erarbeiten und auf dem DJT zur Diskussion zu stellen.
Hier ist die Ausschreibung:
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