Am Donnerstag, 6. Juni 2013, 9.45h bis 11.15h, im Raum HG 118 wird Frau Trine Schaldemose von der Cphbusiness (Kopenhagen) einen Gastvortrag über die Rechtsbehelfe von Käufer und Verkäufer nach dem UN-Kaufrecht in Fällen (The remedies of Buyer and Seller under CISG in cases) halten. Der Vortrag findet auf Englisch statt. Bitte bringen Sie einen Ausdruck des UN-Kaufrechts (CISG) mit.
MJ
Montag, 3. Juni 2013
Mittwoch, 29. Mai 2013
Am 12. Juni findet eine Auftaktveranstaltung der MIDE Summer School
"States, Markets and Development in the 21st Century" statt. Die
Keynote Speech wird von Heiner Flassbeck, ehem. Chef-Volkswirt der
UNCTAD, gehalten zum Thema "Beyond Public Goods and Public Deficits --
the Role of the State in Successful Market Economies". Die Veranstaltung
findet von 10.00 bis 11.00 Uhr im Audimax statt und ist
hochschulöffentlich. Professoren und Studierende des FB 3 sind herzlich
eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
"States, Markets and Development in the 21st Century" statt. Die
Keynote Speech wird von Heiner Flassbeck, ehem. Chef-Volkswirt der
UNCTAD, gehalten zum Thema "Beyond Public Goods and Public Deficits --
the Role of the State in Successful Market Economies". Die Veranstaltung
findet von 10.00 bis 11.00 Uhr im Audimax statt und ist
hochschulöffentlich. Professoren und Studierende des FB 3 sind herzlich
eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Freitag, 26. April 2013
Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber
Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich hier über eine EuGH-Entscheidung zum Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber berichtet.
http://wir-htw.blogspot.de/2012/05/auskunftsanspruch-abgelehnter-bewerber.html
Die EuGH-Entscheidung war auf Grund einer Vorlage des BAG zustande gekommen. Gestern hat nun das BAG im Fall von Frau Meister entschieden
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16655&pos=1&anz=29&titel=Auskunftsanspruch_einer_abgelehnten_Stellenbewerberin
und erwartungsgemaäß einen Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG abgelehnt. Die Verweigerung jeglicher Auskunft zum Einstellungsverfahren begründe keine Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung gem. § 7 AGG. Weitere Indizien, die eine Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung begründen könnten, habe die Klägerin nicht dargelegt. Somit kommt es auch nicht zu einer Beweislastumkehr gem. § 22 AGG.
Fazit: Es bleibt bei der dringenden Empfehlung Bewerbern keinerlei Auskünfte über den Grund der Ablehnung bzw. das Verfahren zu erteilen. Dies gilt nicht nur für das Ablehnungsschreiben, sondern für die gesamte Kommunikation mit Bewerbern.
http://wir-htw.blogspot.de/2012/05/auskunftsanspruch-abgelehnter-bewerber.html
Die EuGH-Entscheidung war auf Grund einer Vorlage des BAG zustande gekommen. Gestern hat nun das BAG im Fall von Frau Meister entschieden
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16655&pos=1&anz=29&titel=Auskunftsanspruch_einer_abgelehnten_Stellenbewerberin
und erwartungsgemaäß einen Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG abgelehnt. Die Verweigerung jeglicher Auskunft zum Einstellungsverfahren begründe keine Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung gem. § 7 AGG. Weitere Indizien, die eine Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung begründen könnten, habe die Klägerin nicht dargelegt. Somit kommt es auch nicht zu einer Beweislastumkehr gem. § 22 AGG.
Fazit: Es bleibt bei der dringenden Empfehlung Bewerbern keinerlei Auskünfte über den Grund der Ablehnung bzw. das Verfahren zu erteilen. Dies gilt nicht nur für das Ablehnungsschreiben, sondern für die gesamte Kommunikation mit Bewerbern.
Donnerstag, 18. April 2013
Donnerstag, 28. März 2013
Das Ende der Leiharbeit?
Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich hier über eine Entscheidung des BAG zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten berichtet
http://wir-htw.blogspot.de/2012/03/betriebsverfassungsrechtliche.html
Heute ist klar, dass das BAG wohl bereits damals eine Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (NZA 2004,1340) zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen der Betriebsratsstärke gem. § 9 BetrVG vorbereitet hat. Bislang wurden Leiharbeitnehmer bei den Schwellen des § 9 BetrVG nicht mitgezählt, da sie nicht Arbeitnehmer des Betriebes sind.
Am 13.3. entschied nun der 7. Senat, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellen des § 9 BetrVG mit zu zählen sind, d.h. die Zahl der Leiharbeitnehmer im Betrieb beeinflusst die Größe des Betriebsrats.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16535&pos=6&anz=24&titel=Leiharbeitnehmer_zählen_im_Entleiherbetrieb
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, es dürfte jedoch spannend werden, wie das BAG diese 180 Grad Wende erklärt. Die im Frühjahr 2014 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen werden dadurch auch nicht ruhiger ablaufen. Ob sich Leiharbeit betriebswirtschaftlich überhaupt noch rechnet, sollte sich jedes Unternehmen auch neu überlegen.
PS: In diesem Zusammenhang bitte auch diesen Blog beachten
http://www.wir-htw.blogspot.de/2013/01/leiharbeit-und-schwellenwert-die-zweite.html
http://wir-htw.blogspot.de/2012/03/betriebsverfassungsrechtliche.html
Heute ist klar, dass das BAG wohl bereits damals eine Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (NZA 2004,1340) zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen der Betriebsratsstärke gem. § 9 BetrVG vorbereitet hat. Bislang wurden Leiharbeitnehmer bei den Schwellen des § 9 BetrVG nicht mitgezählt, da sie nicht Arbeitnehmer des Betriebes sind.
Am 13.3. entschied nun der 7. Senat, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellen des § 9 BetrVG mit zu zählen sind, d.h. die Zahl der Leiharbeitnehmer im Betrieb beeinflusst die Größe des Betriebsrats.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16535&pos=6&anz=24&titel=Leiharbeitnehmer_zählen_im_Entleiherbetrieb
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, es dürfte jedoch spannend werden, wie das BAG diese 180 Grad Wende erklärt. Die im Frühjahr 2014 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen werden dadurch auch nicht ruhiger ablaufen. Ob sich Leiharbeit betriebswirtschaftlich überhaupt noch rechnet, sollte sich jedes Unternehmen auch neu überlegen.
PS: In diesem Zusammenhang bitte auch diesen Blog beachten
http://www.wir-htw.blogspot.de/2013/01/leiharbeit-und-schwellenwert-die-zweite.html
Samstag, 16. März 2013
Erfolgreiches Plagiat
Plagiate prominenter Personen aus der Politik sind in den letzten Jahren in aller
Munde (Stichworte: Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Veronica Sass, Silvana
Koch-Mehrin [vgl. hierzu auch
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/doktor-streit-karlsruhe-koch-mehrin-unterliegt-vor-verwaltungsgericht-a-887194.html],
Annette Schavan) (vgl. das wenig schmeichelhafte Plagiatoren-Ranking auf
http://www.zeit.de/studium/2012-10/Plagiatoren-Ranking-Schavan). Vgl. hierzu auch
die Plagiatsseite mit umfassenden Hinweisen von Frau Prof. Dr. Debora Weber-Wulff
vom Fachbereich 4 der HTW unter http://plagiat.htw-berlin.de/.
Wie schwierig ein erfolgreiches Plagiat wirklich ist, lässt sich bereits dem
(vorausschauenden) Aufsatz von Prof. Dr. Roland Schimmel aus dem Jahre 2009 "In zehn
Schritten zum erfolgreichen Plagiat"
(http://www.textundtext.de/wp-content/uploads/Zum_erfolgreichen_Plagiat....pdf)
entnehmen. Der Autor, der Wirtschaftsprivatrecht an der Fachhochschule Frankfurt am
Main am Fachbereich 3 (Wirtschaft und Recht), lehrt, zeigt eindrucksvoll, dass ein
erfolgreiches Plagiat derart schwierig ist, dass eine eigenständige
wissenschaftliche Erarbeitung der Thematik kaum mehr Aufwand erfordert.
Von Prüfern, die überwiegend die Arbeiten vermittels elektronischer Plagiatssoftware
überprüfen, dürfen die Studenten jedenfalls keine Gnade erwarten, sollten sie bei
der Erstellung von Bachelor-, Master- oder sonstigen Arbeiten die erlernten
wissenschaftlichen Grundstandards vernachlässigen ...
Dr. Hagen Hasselbrink
Rechtsanwalt
Munde (Stichworte: Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Veronica Sass, Silvana
Koch-Mehrin [vgl. hierzu auch
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/doktor-streit-karlsruhe-koch-mehrin-unterliegt-vor-verwaltungsgericht-a-887194.html],
Annette Schavan) (vgl. das wenig schmeichelhafte Plagiatoren-Ranking auf
http://www.zeit.de/studium/2012-10/Plagiatoren-Ranking-Schavan). Vgl. hierzu auch
die Plagiatsseite mit umfassenden Hinweisen von Frau Prof. Dr. Debora Weber-Wulff
vom Fachbereich 4 der HTW unter http://plagiat.htw-berlin.de/.
Wie schwierig ein erfolgreiches Plagiat wirklich ist, lässt sich bereits dem
(vorausschauenden) Aufsatz von Prof. Dr. Roland Schimmel aus dem Jahre 2009 "In zehn
Schritten zum erfolgreichen Plagiat"
(http://www.textundtext.de/wp-content/uploads/Zum_erfolgreichen_Plagiat....pdf)
entnehmen. Der Autor, der Wirtschaftsprivatrecht an der Fachhochschule Frankfurt am
Main am Fachbereich 3 (Wirtschaft und Recht), lehrt, zeigt eindrucksvoll, dass ein
erfolgreiches Plagiat derart schwierig ist, dass eine eigenständige
wissenschaftliche Erarbeitung der Thematik kaum mehr Aufwand erfordert.
Von Prüfern, die überwiegend die Arbeiten vermittels elektronischer Plagiatssoftware
überprüfen, dürfen die Studenten jedenfalls keine Gnade erwarten, sollten sie bei
der Erstellung von Bachelor-, Master- oder sonstigen Arbeiten die erlernten
wissenschaftlichen Grundstandards vernachlässigen ...
Dr. Hagen Hasselbrink
Rechtsanwalt
Zukunft Wirtschaft
Die HTW Business School läd ein zu einem Symposium am 30. Mai
http://www.htw-berlin.de/forschung/zukunft-wirtschaft/
http://www.htw-berlin.de/forschung/zukunft-wirtschaft/
Abonnieren
Posts (Atom)