Dienstag, 20. Dezember 2011

Alle Jahre wieder....

lädt mein verehrter Kollege Prof. Dr. Peter Eckstein zu seiner legendären Weihnachtsvorlesung. Statistik mal anders.

Am Freitag, dem 23.12. um 11.30 im HG 208 ist es wieder so weit.

Ich bin sicher, es wird ein Vergnügen.
Herzliche Grüße

Irmgard Küfner-Schmitt

Dienstag, 6. Dezember 2011

Nochmal Berufschancen der Wirtschaftsjuristen

Zu meinem Post vom 12. November hat ein Leser einen Kommentar hinterlassen, der mir einen neuen Post wert erscheint. Der Leser regt an, dass wir mit den Universitäten - oder wenigstens einer - Abkommen treffen, dass unsere Bachelorabsolventen zum Ersten Juristischen Staatsexamen zugelassen werden. Ein netter Gedanke, aber leider nicht so einfach umzusetzen und zwar aus verschiedenen Gründen:

1. Das Erste Juritische Staatsexamen ist nur zu einem geringen Anteil eine Universitätsprüfung, der weitaus größere Teil ist eine Staatsprüfung, die sich nach den Justizprüfungsordnungen der jeweiligen Bundesländer richtet. Darin ist genau beschrieben unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung zum Examen erfolgt. Die Entscheidung obliegt also schon rein formal nicht den Universitäten, sondern den Justizprüfungsämtern.

2. Inhaltlich unterscheidet sich das Studium an den Universitäten mit dem Ziel Staatsexamen und das FH Studium Wirtschaftsrecht ebenfalls sehr stark. Wir haben bei dem Studiengang Wirtschaftsrecht auf die für die Unternehmenspraxis wichtigen wirtschaftsrechtlichen Fächer unseren Schwerpunkt gesetzt. Dies hatte zur Folge, dass wir auf bestimmte Teile des klassischen juristischen Studiums verzichtet haben. So interessiert uns das Verwaltungsrecht nur, soweit es sich um Wirtschaftsverwaltungsrecht handelt und Strafrecht nur, wenn es um Wirtschaftsstrafrecht geht. Auch Familien- und Erbrecht konnten wir stark einschränken, die für den richterlichen Dienst notwendigen Verfahrenskenntnisse sind bei uns entbehrlich. Gegenstand des Juristischen Staatsexamen sind aber gerade auch diese Materien, die wir weitgehend reduziert haben.
Umgekehrt hätten die  wesentlich breiter ausgebildeten Juristen der Universitäten Probleme mit unseren vertieften Kenntnissen des Wirtschaftsrechts, die sich in der klassischen juristischen Ausbildung allenfalls teilweise in Schwerpunktbereichen finden.

Ein Bachelorabsolvent Wirtschaftsrecht müsste deshalb aus formalen und inhaltlichen Gründen einen Teil des juristischen Universitätsstudiums absolvieren, um die Voraussetzungen für das Juritische Staatsexamen zu haben. Schnittmengen gibt es allerdings im Zivilrecht. Meiner Kenntnis nach hatten wir bislang 1 oder 2 Absolventen, die nach dem Wirtschaftsrechtstudium noch ein Universitätsstudium mit dem Ziel Staatsexamen absolviert haben und auch teilweise Scheine aus dem Zivilrecht anerkannt bekommen haben.

Umgekehrt haben und hatten wir bereits einige Studenten mit Erstem Juristischen Staatsexamen, die daran noch ein Wirtschaftsrechtsstudium angeschlossen haben. Auch wir erkennen hier nur relativ wenige Kurse aus dem juristischen Universitätsstudium an, auch mit Erstem Juristischen Staatsexamen müssen diese Studenten bei uns ins 1. Semester.

Gleichwohl arbeiten wir natürlich an der Zusammenarbeit mit den Universitäten, da ergeben sich genug Möglichkeiten.

MfG
Irmgard Küfner-Schmitt

Infoveranstaltung zu den Wahlpflichtfächern im Bachelor

Am Dienstag, 13. Dezember um 12 Uhr findet im HG 118 eine Infoveranstaltung zu den Wahlpflichtfächern im SS 2012 statt. Die in jedem Semester stattfindende Veranstaltung richtet sich im Wesentlichen an die Bachelorstudierenden des 4. Semesters.

HG IKS

Vortragsabend

Die wirtschaftsrechtlichen Studiengänge der HTW laden ein zu einem Vortragsabend:

Der Unternehmensjurist als Risikomanager

Vortragender: Dr. Ulrich Hagel
Rechtsanwalt und Mediator
Senior Expert Dispute Resolution
Bombardier Transportation

Zeit: 14. Dezember 18 Uhr
Ort: Camous Treskowallee HG 239/238

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen
Prof. Dr. I. Küfner-Schmitt

Samstag, 3. Dezember 2011

Auslandsstudium

Peppen Sie Ihren Lebenslauf mit einem Auslandssemester auf! Hierzu bietet sich insbesondere das 5. Semester im Bachelorstudiengang an. Sie haben die Wahl zwischen zwölf Partnerhochschulen. Hervorzuheben ist unser jüngster Neuzugang, die Hochschule Utrecht. In dieser lebendigen Studentenstadt können Sie das Minor (Vertiefung) Europarecht im Umfang von 25 bis 30 Leistungspunkten sowie Sprachkurse belegen und sich diese auf Ihr Studium anrechnen lassen.
Anmeldeschluss für ein Auslandsstudium im WS 2012/2013 ist der 12. Dezember.  Nähere Informationen erhalten Sie im Auslandsamt.

Prof. Dr. Michael Jaensch